Ab Montag, den 8. November gelten neue Coronaregeln.
Die neue 2G-Verpflichtung für alle Sportausübenden auf nicht-öffentlichen Sportstätten (Turnhallen)
Es gilt:
a. Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind.
b. Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können (unter 12-Jährige) und ärztlich bestätigt medizinisch Indizierte, wenn sie einen gültigen negativen PCR-Test vorweisen können.
c. Personen, die bereits die erste der beiden Corona-Impfungen erhalten haben UND einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Wichtig: Für Jugendliche im schulpflichtigen Alter (also de facto bis 15 Jahre) gelten die vollständig geklebten Ninja-Pässe als Zutrittsberechtigung für Bereiche, in denen 2G gilt – auch am Wochenende! (Bitte beachten: Hier zählt der Geburtstag und nicht wie sonst meist im Sport der Geburts-Jahrgang).
Bei Unklarheiten bitte an den Vorturner oder den Turnwart wenden.
Quellen: ÖFT
Sport Austria